1. Ausgangssituation

In der Phase des Lockdowns im Frühjahr 2020 konnten am MMG in kürzester Zeit wertvolle Erfahrungen im Umgang mit dem Distanzlernen gesammelt werden, die schon in den Osterferien in ein tragfähiges Konzept eingearbeitet wurden und danach einen weitgehend reibungslosen Ablauf des Unterrichtes gewährleisteten. In den Sommerferien wurde eine Befragung der Eltern zum Thema ausgewertet, ebenso ist die Handreichung des Ministeriums zum Distanzlernen erschienen und wir haben eine Abfrage zur technischen Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

Die Ausgangssituation für das Distanzlernen hat sich im Vergleich zum Frühjahr dahingehend verändert, dass die Teilnahme am Distanzunterricht nun verpflichtend ist und die Leistungen bewertet werden.

 

2. Technische Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen für Phasen des Distanzlernens sind an unserer Schule gut. Mit ISERV verfügen wir schon lange über ein ausgebautes Lernmanagementsystem, zu dem jede Schülerin / jeder Schüler Zugang hat. Neben dem Mail-Programm steht vor allem das Aufgabentool im Fokus, weil hierüber verbindlich für alle Lerngruppen die Arbeitsaufträge in Phasen des Distanzlernens übermittelt werden. Außerdem kann u.a. auf einen Messenger und auf ein Videokonferenztool zurückgegriffen werden.

Die Abfrage zu Beginn des Schuljahres hat ergeben, dass der absolut überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler am MMG über die technischen Voraussetzungen verfügen kann, um am Distanzunterricht teilzunehmen. Sollte dies in Ausnahmefällen aber nicht der Fall sein, so kann die Schule ggf. einen geeigneten Arbeitsplatz im Haus („study hall“ – Ausnahme: eigene Infektion oder Quarantäne) oder aber auch – die angekündigte Lieferung durch den Schulträger vorausgesetzt – ein Tablet als Leihgerät zur Verfügung stellen.

 

3. Organisatorische Umsetzung

Zu unterscheiden sind drei unterschiedliche Szenarien:

  1. Quarantäne einzelner Schülerinnen und Schüler im Kontext der Corona-Pandemie
  2. Aussetzung des Präsenzunterrichtes für ganze Klassen oder Jahrgangsstufen
  3. Schulschließung

Ebenso unterscheidet sich die Vorgehensweise zwischen Sekundarstufe I und II. In den Klassenstufen 5 – 9 koordinieren die Klassenlehrerinnen und –lehrer den Distanzunterricht. Sie sammeln die Arbeitsaufträge in der Aufgabenübersicht, stellen sicher, dass das Arbeitsvolumen angemessen ist und stellen die Aufgabenübersicht zentral spätestens am Montagmorgen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Es werden Angaben gemacht, zu welchem Termin welche Arbeiten eingereicht werden müssen.

In der Oberstufe muss jeder Fachkollege / jede Fachkollegin die Aufgaben für den jeweiligen Kurs selbstständig bis zum Montagmorgen in das Aufgabenmodul einstellen, da hier eine zentrale Koordination wegen des Kurssystems nicht möglich ist. Auch hier dürfen klare Angaben zur Abgabe der Aufgaben nicht fehlen.

Zu den drei denkbaren Szenarien:

  1. Befinden sich einzelne Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, so trägt die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer Sorge dafür, dass entsprechende Aufgaben über das Aufgabenmodul übermittelt werden. Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass eine weitestgehende Deckung mit dem Präsenzunterricht erreicht wird, damit ein reibungsloser Wiedereinstieg möglich ist und auch die Teilnahme an Leistungsüberprüfungen möglich ist. Da für die Lehrkräfte der reguläre Unterricht weitergeht, kann eine weiterreichende individuelle Betreuung nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden, dennoch sollte die Klassenleitung Kontakt halten (Mail, Telefon, Videokonferenz).
  2. In diesem Fall wird das Unterrichtsmaterial, wie beschrieben, den Schülerinnen und Schülern übermittelt. Da für die Lehrkräfte in diesem Fall Unterricht entfällt, kann eine höhere Intensität bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht erreicht werden. So sind auch Videochats zu den Zeiten denkbar, in denen sonst der Unterricht stattfinden würde. Anders als im zuvor beschriebenen Szenario können die Aufgabenformate vollständig auf das Distanzlernen zugeschnitten werden.
  3. Hier gelten vergleichbare Regelungen wie im Fall b). Zu beachten ist hier, dass die Lehrkräfte möglicherweise nicht von der Schule aus arbeiten können und bspw. Absprachen zu Videokonferenzen sich nicht zwangsläufig am Stundenplan orientieren müssen.

Die organisatorischen Rahmenbedingungen haben wir auf der Grundlage unserer Erfahrungen und des Elternfeedbacks zur ersten Lockdownphase im „Haus des Lernens“ stichwortartig zusammengefasst.

 

4. Didaktisch-methodische Aspekte des Distanzunterrichtes

Distanzunterricht ist kein Abbild des Unterrichtes in der Schule. Die Aufgaben müssen voll verständlich erklärt werden und eigenständig zu bearbeiten sein, zeitnahe Nachfragen sind meist nicht möglich, die Hilfe der Eltern nicht grundsätzlich vorauszusetzen. Die Interaktion im Unterricht vor Ort muss kompensiert werden durch methodisch abwechslungsreich gestaltete Lernaufgaben.

Die Erfahrungen des ersten Lockdowns haben auch gezeigt, dass Videokonferenzen nicht einfach den Unterricht im Klassenraum ersetzen können, allenfalls ist Arbeit in Kleingruppen per Video möglich. Welchen didaktisch-methodischen Grundprinzipien der Distanzunterricht folgen sollte, muss hier nicht ausführlich erläutert werden; siehe dazu die Handreichung des Ministeriums.

Erwähnt seien nur die 6 Grundprinzipien, die dem Distanzunterricht zu Grunde liegen:

  • So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie nötig.
  • So viel einfache Technik wie möglich, so viel neue Technik wie nötig.
  • So viel asynchrone Kommunikation wie möglich, so viel synchrone wie nötig.
  • So viel offene Projektarbeit wie möglich, so viel kleinschrittige Übung wie nötig.
  • So viel Peer-Feedback wie möglich, so viel Feedback von Lehrenden wie nötig.
  • So viel Empathie und Beziehungsarbeit wie möglich, so viel Tools und Apps wie nötig.

Vor allem hat sich gezeigt, dass asynchrones Arbeiten große Vorteile bietet. Schülerinnen und Schüler können sich Ihre Arbeitszeit frei einteilen, technische Ressourcen innerhalb der Familie können abwechselnd genutzt werden, audio-visuelle Erklärungen der Lehrenden können angehalten oder mehrfach gehört / angeschaut werden. Eine synchrone Kommunikation bietet sich vor allem an, wenn Gruppenarbeit innerhalb der Lerngruppe initiiert werden soll oder um den direkten Kontakt zwischen Lernenden und Lehrenden herzustellen.

Hingewiesen sei auch auf das Prinzip des „blended-learning“, welches ebenfalls in der Handreichung erläutert wird und das insbesondere dann leitendes methodisches Prinzip werden sollte, wenn der Unterricht tatsächlich auf einen „Schichtbetrieb“ (Hybridmodell) umgestellt werden sollte, denn dann ist davon auszugehen, dass im einwöchigen Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erhalten.

 

5. Feedback

Nicht nur die Befragung innerhalb unserer Schule hat deutlich gezeigt, dass Schülerinnen und Schüler und Eltern ein deutlich größeres Maß an Feedback wünschen. Dies ist nur zu verständlich, denn die Schülerinnen und Schüler saßen über mehrere Wochen alleine zuhause an ihren Aufgaben und erwarteten eine Rückmeldung, Anerkennung und letztlich auch ein paar aufmunternde Worte zu ihren eingereichten Arbeiten.

Auf der anderen Seite verändert sich die Situation für Lehrerinnen und Lehrer aber grundlegend: Wo man sonst einer Lerngruppe von 28 Schülerinnen und Schülern Rückmeldung und Korrekturhinweise zu einer Aufgabe gibt, müsste dies nun 28-mal individuell geschehen. Da Lehrkräfte leicht in der Summe 200 und mehr Schülerinnen und Schüler unterrichten, ist dies aber nicht möglich.

Welche Lösungen sind denkbar?

Zunächst sollte in jedem Fall den Schülerinnen und Schüler individuell signalisiert werden, dass eine Aufgabe eingegangen ist und der Lehrende sie zur Kenntnis genommen hat. Dies kann schon mit einem „Smiley“ geschehen. Ebenfalls muss eine nicht eingereichte Aufgabe einmal angemahnt werden. Je nach Aufgabentyp bietet es sich an, dass Schülerinnen und SchülerSchüler ggf. Material zur Selbstkorrektur oder zur gegenseitigen Korrektur der Aufgaben an die Hand bekommen. Insgesamt sollten die Aufgaben eher längerfristig angelegt werden, so dass eine individuelle Korrektur durch die Lehrperson nach Lerngruppen zeitlich gestaffelt möglich ist. Letztlich lässt die Tatsache, dass die im Distanzlernen erbrachten Leistungen zu bewerten sind, auch nichts anderes zu.

 

6. Bewertung

Mit dem Erlass zur Bewertung des Distanzlernens wurde im Unterschied zum Frühjahr Rechtssicherheit hergestellt: Die Nicht-Beteiligung am Distanzlernen hat Konsequenzen, nicht erbrachte Leistungen können entsprechend auch in die Bewertung eingehen. Die im Distanzlernen erbrachten (oder eben auch nicht erbrachten Leistungen) gehen in die Notengebung ein und sind also auch versetzungsrelevant. Damit ist für alle Beteiligten Klarheit geschaffen worden.

Damit ist ebenfalls geklärt, dass Inhalte, die im Distanzunterricht erarbeitet wurden, auch für Überprüfungen (Klassenarbeiten, Klausuren, „Tests“) relevant sind.

Die Gewichtung der Benotung des Distanzunterrichtes wächst erst mit der Länge der Zeitspanne, in der kein Unterricht vor Ort durchgeführt werden kann. Sollten es nur kurze Phasen sein, dann bleibt sicher der Präsenzunterricht der ausschlaggebende Bewertungsrahmen. Wenn aber der Distanzunterricht verstärkt in die Bewertung eingehen soll, dann muss über geeignete Formate zur Leistungsüberprüfung nachgedacht werden. Aufgaben, bei denen die Hilfe Dritter oder der Austausch der Lösungen untereinander leicht möglich sind, eignen sich weniger. Eher sollten längerfristige Projektarbeiten, in denen die Eigenleistung eher zu erkennen ist, bevorzugt werden. Aber auch kurze Leistungsüberprüfungen im Chat oder im Videogespräch sind denkbar.