Ist der Ganztag nicht zu belastend für die Schülerinnen und Schüler?

Die drei Lernzeiten bringen mit sich, dass im Regelfall in der Erprobungsstufe eine Fertigstellung aller Pflichtaufgaben bereits in der Schule erfolgt. Lediglich das Lesen von Lektüren, das Lernen von Vokabeln und die individuelle Vorbereitung auf Klassenarbeiten sollten bzw. müssen auch noch zu Hause erfolgen.

Wir wollen die Hausaufgaben und den oft damit verbundenen „Stress“ aus den Familien holen und diese damit entlasten, indem wir das Arbeiten unter die Aufsicht der Fachlehrer stellen. Wir möchten den Schülerinnen und Schülern Bedingungen schaffen, die durch ein ganzheitliches und entspanntes Lernumfeld geprägt sind und fachkundige Unterstützung einschließen.

Ab Klasse 7 übersteigt schrittweise die vorgesehene Zeit für häusliche Aufgaben die Lernzeiten, zudem in den höheren Stufen auch Regelunterricht im Nachmittag hinzukommen kann. Damit müssen Aufgaben dann auch verstärkt zuhause erledigt werden. Dies entspricht aber erfahrungsgemäß nicht nur den Interessen der Schülerinnen und Schüler, sondern trägt auch einer größeren Selbstständigkeit und Eigenverantwortung für das Lernen mit zunehmendem Alter Rechnung.

Welche Ziele verfolgt der Ganztag?

Das Ganztagskonzept unterscheidet sich von den aus den Grundschulen bekannten verlässlichen Betreuungsangeboten nach Schulschluss. Die Ganztagschule öffnet die Schule als Lebensraum für Kinder und Jugendlichen mit vielfältigen Angeboten, die über den Regelunterricht der Stundentafel weit hinaus führen. Alle Angebote im Ganztag, Lernzeiten, Förder- und Forderstunden und auch die zahlreichen Arbeitsgemeinschaften werden ausschließlich von Lehrerinnen und Lehrern der Schule betreut.

Findet in jedem Fall eine Betreuung am Nachmittag statt?

Nein. Aus der Tatsache, dass alle Angebote am Nachmittag von Lehrkräften der Schule durchgeführt werden ergibt sich notwendig, dass z.B. an Konferenztagen auch der Nachmittagsunterricht entfallen kann.

Kostet die Teilnahme am Ganztag Geld?

Nein.

Kann mein Kind später noch aus der Ganztagsklasse in eine Profilklasse wechseln?

Im Regelfall ist dies nicht möglich.

Darf mein Kind bei besonderen Anlässen dem Nachmittagsunterricht fernbleiben, etwa wegen einer anstehenden Familienfeier oder wegen einer Sportveranstaltung?

Über Freistellungen vom Unterricht entscheidet grundsätzlich die Klassenleitung oder auch die Schulleitung. Die Eltern müssen rechtzeitig einen Antrag stellen, der individuell geprüft wird.

Dürfen auch Kinder, die nicht in einer Ganztagsklasse sind, an einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen?

Die Arbeitsgemeinschaften stehen bevorzugt den Ganztagsschülern zur Verfügung, denn sie sind konzeptioneller Bestandteil des Ganztagskonzeptes. Eine Teilnahme von Schülern aus Profilklassen ist aber möglich, sofern es noch freie Plätze gibt.